3.500 €
Festhonorar
100%
Anrechnung auf Stiftungsmandat
12 Monate
Anrechnungsfrist
EWR
Liechtenstein als Rechtsraum

Das Festhonorar deckt unsere Leistung ab. Kontoführungs- und Bankgebühren richten sich nach dem Konditionenblatt des Instituts.

Zwei Stufen. Eine Entscheidung
nach der ersten.

01

Konto

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, bereiten die Unterlagen auf und begleiten die Eröffnung bis zur Kontonummer. Danach können Sie es dabei belassen. Das Konto gehört Ihnen, unabhängig davon, wie Sie weiter entscheiden.

02

Struktur

Ein Konto schützt Liquidität, keine Vermögenswerte über Generationen. Wer weitergehen will, baut darauf die Familienstiftung auf. Das Konto ist dann ohnehin Teil der Struktur, und Ihr Honorar aus Stufe 1 wird vollständig angerechnet.

Zur Familienstiftung

Klingt relevant für Ihre Situation? Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Was wir übernehmen

01
Vorprüfung

Machbarkeit zuerst

  • Analyse Ihrer persönlichen und steuerlichen Ausgangslage
  • Auswahl des passenden Instituts
  • Ehrliche Einschätzung, ob eine Eröffnung realistisch ist
  • Wenn nicht: Sie erfahren es, bevor weitere Kosten entstehen
02
Dokumentation

Herkunft des Vermögens

  • Strukturierter Nachweis der Vermögensherkunft
  • Aufbereitung von Unternehmens-, Verkaufs- und Erbunterlagen
  • Übersetzungen und Beglaubigungen, wo erforderlich
  • Der häufigste Grund für Ablehnungen, deshalb der größte Teil der Arbeit
03
Antrag

Einreichung & Begleitung

  • Vollständige Einreichung bei der Bank
  • Begleitung durch die Compliance-Rückfragen
  • Ein Ansprechpartner statt Formularverkehr
  • Wochen statt Monate, weil nichts nachgefordert werden muss
04
Anschluss

Übergang zur Struktur

  • Alle Unterlagen liegen bereits in verwertbarer Form vor
  • Das Konto wird Bestandteil der späteren Stiftungsstruktur
  • Anrechnung des Festhonorars innerhalb von zwölf Monaten
  • Kein Automatismus, die Entscheidung bleibt bei Ihnen
05
Voraussetzungen

Für wen das passt

  • Nachweisbar legal erwirtschaftetes Vermögen
  • Mindesteinlage je nach Institut ab ca. CHF 50.000
  • Bereitschaft zu vollständiger Offenlegung gegenüber der Bank
  • Steuerliche Transparenz im Wohnsitzstaat
06
Abgrenzung

Was wir nicht machen

  • Keine Mandate bei laufenden Vollstreckungen oder Gläubigerauseinandersetzungen
  • Keine Verschleierung von Vermögen gegenüber Behörden
  • Keine Zusagen über Entscheidungen, die die Bank trifft
  • Struktur ist Vorsorge, keine Flucht

2027 wird der Kreis enger.
Liechtenstein bleibt.

Ab dem 11. Januar 2027 gilt in der Europäischen Union Artikel 21c der Bankenrichtlinie CRD VI. Banken aus Drittstaaten, etwa aus der Schweiz, Großbritannien, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Singapur, dürfen Einlagen- und Kreditgeschäft in einem EU-Land dann nur noch über eine dort zugelassene Zweigstelle aktiv anbieten. Für viele Institute rechnet sich dieser Aufwand im Privatkundengeschäft nicht. Sie werden ihr Angebot an EU-Ansässige einstellen.

Wichtig zur Einordnung: Die Pflicht trifft die Banken, nicht deren Kunden. Bestehende Konten bleiben bestehen, und wer von sich aus auf eine ausländische Bank zugeht, entscheidet weiterhin frei. Was wegfällt, ist die aktive Ansprache aus dem Drittstaat, und damit der bequeme Weg hinein.

Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Liechtensteiner Banken verfügen über den europäischen Pass und sind von der Regelung nicht betroffen. Während die Alternativen schmaler werden, bleibt Liechtenstein erreichbar, bei gleichzeitig eigenständigem Steuer- und Stiftungsrecht.

Was Mandanten wissen wollen

3.500 Euro als Festhonorar für unsere Leistung. Entscheiden Sie sich innerhalb von zwölf Monaten für ein Stiftungsmandat, wird der Betrag vollständig auf das Strukturhonorar angerechnet. Gebühren der Bank selbst richten sich nach deren Konditionenblatt und sind nicht enthalten.
Nein, und niemand sollte Ihnen das zusagen. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Bank im Rahmen ihrer eigenen Prüfung. Unsere Aufgabe ist es, den Antrag vollständig, plausibel und belegt einzureichen, damit die Prüfung nicht an fehlenden Unterlagen scheitert. Zeigt bereits die Vorprüfung, dass eine Eröffnung nicht realistisch ist, sagen wir Ihnen das, bevor weitere Kosten entstehen.
Ja. Liechtenstein nimmt am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard) teil. Ihr Konto wird der Finanzverwaltung Ihres Wohnsitzstaates gemeldet. Ein Konto in Liechtenstein ist kein verstecktes Konto, sondern ein transparent geführtes Konto in einem stabilen Rechtsraum. Wer etwas anderes sucht, ist bei uns falsch.
Rechtlich nicht. Artikel 21c CRD VI verpflichtet Banken aus Drittstaaten, ab dem 11. Januar 2027 eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen EU-Land zu unterhalten, wenn sie dort Einlagen- oder Kreditgeschäft aktiv anbieten. Die Pflicht trifft die Institute, nicht deren Kunden. Praktisch heißt das: Manche Banken in der Schweiz, in Großbritannien oder in Dubai werden EU-Ansässige nicht mehr aktiv ansprechen. Liechtenstein ist als EWR-Mitglied nicht betroffen.
Nein. Stufe 1 steht für sich. Sie behalten das Konto, unabhängig davon, wie Sie weiter entscheiden. Die Anrechnung ist ein Angebot, kein Automatismus, und läuft nach zwölf Monaten aus.
Können Sie. Der Unterschied liegt in der Vorbereitung. Die meisten Anträge scheitern oder verzögern sich nicht an der Person, sondern an der Herkunftsdokumentation. Wir bringen diese Unterlagen vorab in die Form, mit der die Bank arbeiten kann, und begleiten die Rückfragen. Das verkürzt den Weg, es ersetzt die Prüfung nicht.

VADUZ Advisory ist weder Bank noch Finanzdienstleistungsinstitut und erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Steuerberatung i.S.d. § 2 StBerG. Wir bereiten Unterlagen auf und begleiten den Prozess. Über die Eröffnung eines Kontos entscheidet allein das jeweilige Institut.

Erst prüfen, dann entscheiden

Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob eine Eröffnung in Ihrer Situation realistisch ist und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Vertraulich und unverbindlich.

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30 Minuten. Unverbindlich. Diskret.