Begleitete Eröffnung bei einer Liechtensteiner Privatbank. Vorbereitet, belegt und so eingereicht, dass der Antrag beim ersten Mal durchgeht.
Das Festhonorar deckt unsere Leistung ab. Kontoführungs- und Bankgebühren richten sich nach dem Konditionenblatt des Instituts.
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, bereiten die Unterlagen auf und begleiten die Eröffnung bis zur Kontonummer. Danach können Sie es dabei belassen. Das Konto gehört Ihnen, unabhängig davon, wie Sie weiter entscheiden.
Ein Konto schützt Liquidität, keine Vermögenswerte über Generationen. Wer weitergehen will, baut darauf die Familienstiftung auf. Das Konto ist dann ohnehin Teil der Struktur, und Ihr Honorar aus Stufe 1 wird vollständig angerechnet.
Zur FamilienstiftungKlingt relevant für Ihre Situation? Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Ab dem 11. Januar 2027 gilt in der Europäischen Union Artikel 21c der Bankenrichtlinie CRD VI. Banken aus Drittstaaten, etwa aus der Schweiz, Großbritannien, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Singapur, dürfen Einlagen- und Kreditgeschäft in einem EU-Land dann nur noch über eine dort zugelassene Zweigstelle aktiv anbieten. Für viele Institute rechnet sich dieser Aufwand im Privatkundengeschäft nicht. Sie werden ihr Angebot an EU-Ansässige einstellen.
Wichtig zur Einordnung: Die Pflicht trifft die Banken, nicht deren Kunden. Bestehende Konten bleiben bestehen, und wer von sich aus auf eine ausländische Bank zugeht, entscheidet weiterhin frei. Was wegfällt, ist die aktive Ansprache aus dem Drittstaat, und damit der bequeme Weg hinein.
Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum. Liechtensteiner Banken verfügen über den europäischen Pass und sind von der Regelung nicht betroffen. Während die Alternativen schmaler werden, bleibt Liechtenstein erreichbar, bei gleichzeitig eigenständigem Steuer- und Stiftungsrecht.
Rechtsgrundlage: Art. 21c der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI), anwendbar ab 11. Januar 2027, in Deutschland umgesetzt in §§ 53c und 53cc KWG. Die Regelung richtet sich an Kreditinstitute, nicht an Privatpersonen. Ein Verbot für EU-Bürger, Konten im Ausland zu führen, besteht nicht und ist auch nicht geplant.
VADUZ Advisory ist weder Bank noch Finanzdienstleistungsinstitut und erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Steuerberatung i.S.d. § 2 StBerG. Wir bereiten Unterlagen auf und begleiten den Prozess. Über die Eröffnung eines Kontos entscheidet allein das jeweilige Institut.
Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob eine Eröffnung in Ihrer Situation realistisch ist und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Vertraulich und unverbindlich.
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