Strukturen mit
steuerlicher Wirkung

Internationale Vermögensstrukturierung ist kein Graubereich. Sie ist die intelligente Nutzung bestehender Rechtsrahmen, um Vermögen effizient zu strukturieren. Der Unterschied liegt in der Expertise: Wer die Regeln kennt, kann sie nutzen.

Die eigentliche steuerliche Beratung im Sinne des § 2 StBerG erfolgt ausschließlich durch unsere Partnerkanzlei, eine in Deutschland zugelassene Steuerberatungsgesellschaft (§ 3 StBerG). Gemeinsam entwickeln wir Strukturen, die rechtlich einwandfrei und langfristig tragfähig sind, zugeschnitten auf die individuelle Situation unserer Mandanten.

100% Legal

Jede Struktur basiert auf geltendem Recht. Keine Graubereiche, keine Risiken. Volle Compliance.

International gedacht

Steuerliche Strukturierung endet nicht an Landesgrenzen. Wir denken in Jurisdiktionen, nicht in Formularen.

Individuell strukturiert

Keine Standardlösungen. Jede Struktur wird auf Ihre persönliche Vermögens- und Familiensituation zugeschnitten.

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Wie wir Steuern
optimieren

01

Familienstiftung Liechtenstein

  • 0% Erbschaftsteuer auf Vermögensübertragung
  • 0% Erbersatzsteuer (Vorteil vs, deutsche Stiftung)
  • Körperschaftsteuer nur 12,5% auf Erträge
  • Keine Schenkungssteuer bei Einbringung
  • Mindeststeuer nur CHF 1.800/Jahr
02

Internationale Strukturplanung

  • Optimale Jurisdiktion für Ihre Vermögenswerte
  • Koordination zwischen Wohnsitzland und Strukturstandort
  • Doppelbesteuerungsabkommen strategisch nutzen
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Substanzanforderungen sicherstellen
03

Nachfolgeplanung

  • Steuereffiziente Vermögensübertragung auf die nächste Generation
  • Schenkung vs. Erbschaft: den richtigen Zeitpunkt wählen
  • Pflichtteilsansprüche durch Stiftungsstruktur regeln
  • Generationenübergreifende Steuerplanung
  • Familiengovernance und Stiftungsurkunde

Steuerberatung mit Tiefgang

Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern verbindet tiefgreifendes steuerliches Fachwissen mit dem strategischen Blick für internationale Strukturen. Wir denken nicht in Steuererklärungen, sondern in langfristigen Architekturen, die Vermögen über Generationen hinweg effizient und legal strukturieren.

Was Mandanten wissen wollen

Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Individuelle steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch unsere Partnerkanzlei gem. § 3 StBerG.

Ja. Steueroptimierung ist die Nutzung bestehender Rechtsrahmen zur effizienten Strukturierung von Vermögen. Im Unterschied zur Steuerhinterziehung werden alle Strukturen offengelegt, alle Meldepflichten erfüllt und alle anwendbaren Steuergesetze eingehalten. Liechtenstein nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil und erfüllt die zentralen OECD-Transparenzstandards.
Ja. Deutsche Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Errichtung einer ausländischen Stiftung und ihre Stellung als Stifter oder Begünstigter dem Finanzamt mitzuteilen. Diese Meldepflicht ergibt sich insbesondere aus § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO). Darüber hinaus enthält das Außensteuergesetz (AStG) Regelungen zur steuerlichen Zurechnung. Wir stellen sicher, dass alle Meldepflichten von Anfang an erfüllt werden.
Eine Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt grundsätzlich einer Ertragssteuer von 12,5%. Qualifiziert sich die Stiftung als Privatvermögensstruktur (PVS), sind Erträge aus der Vermögensverwaltung von der Ertragssteuer befreit. Es fällt dann lediglich die Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr an. In Liechtenstein fallen keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungssteuer und keine Erbersatzsteuer an. Die steuerlichen Auswirkungen im Wohnsitzstaat der Begünstigten sind gesondert zu berücksichtigen.
Die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 des Außensteuergesetzes (AStG) bedeutet, dass Vermögen und Einkünfte einer ausländischen Stiftung dem Stifter, oder nach dessen Tod den Begünstigten, in Deutschland steuerlich zugerechnet werden können. Eine sorgfältige Strukturplanung berücksichtigt diese Regelung von Anfang an, damit die Struktur steuerlich effizient und compliant bleibt.
Liechtenstein nimmt seit 2017 am Common Reporting Standard (CRS) teil. Das bedeutet, dass Kontodaten und Vermögensinformationen automatisch an das Wohnsitzland des Steuerpflichtigen übermittelt werden. Transparenz ist Grundlage jeder seriösen Vermögensstruktur.

Ihre Struktur
strategisch einordnen

Im vertraulichen Erstgespräch ordnen wir Ihre aktuelle Struktur strategisch ein und zeigen mögliche Handlungsfelder auf. Die anschließende steuerliche Beratung erfolgt durch unsere Partnerkanzlei (§ 3 StBerG).

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