0%
Erbschaftsteuer
12,5%
Körperschaftsteuer
CHF 1.800
Mindeststeuer p.a.
0%
Erbersatzsteuer
ab 1,3M
Empfohlenes Vermögen

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01
Grundlage

Was ist eine Familienstiftung?

  • Rechtlich selbstständiges Sondervermögen, kein Eigentümer
  • Zweck: Schutz und Erhalt des Vermögens über Generationen
  • Mindestkapital: CHF 30.000
  • Gründungsdauer: 4-8 Wochen
  • Rechtsgrundlage: Liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
02
Steuerstruktur

Steuerliche Vorteile

  • Keine Erbschaftsteuer auf Vermögensübertragung
  • Keine Erbersatzsteuer (Vorteil vs, deutsche Stiftung)
  • Körperschaftsteuer nur 12,5% auf Erträge
  • Mindeststeuer: CHF 1.800/Jahr
  • Keine Schenkungssteuer bei Einbringung
03
Schutz

Asset Protection

  • Vermögen gehört der Stiftung, nicht dem Stifter persönlich
  • Schutz vor Gläubigerzugriffen und Haftungsrisiken
  • Schutz bei Scheidung. Vermögen bleibt in der Familie
  • Schutz vor Erbstreitigkeiten, klare Regelung durch Stiftungsurkunde
  • Liechtenstein: politisch stabil, starkes Rechtssystem
04
Struktur

Organe & Beteiligte

  • Stifter, gründet die Stiftung, überträgt Vermögen
  • Stiftungsrat, verwaltet und entscheidet (mind. 1 Person)
  • Begünstigte. Familie, die vom Vermögen profitiert
  • Protektor, optional, schützt Begünstigte, kontrolliert Stiftungsrat
  • Stifter kann gleichzeitig Begünstigter und Protektor sein
05
Eignung

Für wen & wofür?

  • Sinnvoll ab ca. 1,3 Mio. Vermögen
  • Unternehmer, die ein Lebenswerk absichern wollen
  • Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen, Krypto
  • Internationale Familien mit Vermögen in mehreren Ländern
  • Wer Vermögen generationenübergreifend erhalten will
06
Prozess

Gründungsprozess

  1. Erstgespräch & Analyse Ihrer individuellen Situation
  2. Strukturplanung & steuerliche Optimierung
  3. Erstellung der Stiftungsurkunde & Beistatuten
  4. Eintragung im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein
  5. Vermögensübertragung auf die Stiftung
  6. Laufende Betreuung durch VADUZ Advisory

Wir sind mehr als Berater

Auf Wunsch übernehmen wir in Liechtensteiner Stiftungsstrukturen die Protektor-Funktion und damit eine aktive Schutzrolle innerhalb Ihrer Stiftungsstruktur. In dieser Funktion kontrollieren wir den Stiftungsrat, sichern die Interessen der Begünstigten und stellen sicher, dass Ihr Vermögen dauerhaft in Ihrem Sinne verwaltet wird.

Was Mandanten wissen wollen

Die Gründungskosten setzen sich aus dem Mindestkapital (CHF 30.000), den notariellen Gebühren und der Beratung zusammen. Die Höhe hängt von der Komplexität Ihrer Vermögensstruktur ab. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihre Situation.
In der Regel 4 bis 8 Wochen von der ersten Beratung bis zur Eintragung im Öffentlichkeitsregister. Die Dauer hängt von der Komplexität der Vermögensstruktur und der Geschwindigkeit der Dokumentenbereitstellung ab.
Ja, das ist über die Stiftungsurkunde regelbar. Der Stifter kann sich selbst als Begünstigten einsetzen und so weiterhin Ausschüttungen erhalten. Gleichzeitig kann er als Protektor die Kontrolle über den Stiftungsrat behalten. Die genaue Ausgestaltung stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Ja, vollständig. Die Familienstiftung ist im Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert und wird durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) beim Amt für Justiz beaufsichtigt. Liechtenstein ist EWR-Mitglied und erfüllt alle internationalen Standards für Transparenz und Compliance. Es handelt sich um eine anerkannte, legale Struktur.
Wir empfehlen eine Familienstiftung ab einem Vermögen von ca. 1,3 Millionen Euro. Darunter stehen die laufenden Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Im Erstgespräch prüfen wir, ob eine Stiftung für Ihre konkrete Situation der richtige Weg ist.

Ihre Situation ist einzigartig

Jede Familienstiftung ist individuell. Im persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage und entwickeln gemeinsam Ihren Fahrplan.

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