Vermögen schützen,
bevor es zu spät ist

Vermögensschutz beginnt nicht mit dem Schadensfall, sondern davor. Wer wartet, bis ein Gläubiger klopft, eine Scheidung droht oder ein Erbstreit ausbricht, hat die wichtigsten Optionen bereits verloren.

VADUZ Advisory strukturiert Vermögen so, dass es rechtlich vom persönlichen Haftungsraum getrennt wird. Nicht durch Verschleierung, sondern durch anerkannte, legale Strukturen in Liechtenstein.

Gläubigerschutz

Vermögen in einer Stiftung gehört der Stiftung, nicht dem Stifter. Persönliche Haftungsrisiken greifen nicht mehr.

Scheidungsschutz

Stiftungsvermögen fällt nicht in den Zugewinnausgleich. Das Familienvermögen bleibt in der Familie.

Erbschutz

Klare Regelung durch Stiftungsurkunde statt Erbstreitigkeiten. Vermögen wird nach dem Willen des Stifters verteilt.

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Wann Asset Protection
entscheidend wird

01

Unternehmer mit Haftungsrisiko

  • Geschäftsführer-Haftung kann auf Privatvermögen durchgreifen
  • Stiftungsstruktur trennt Privat- von Geschäftsvermögen
  • Schutz auch bei Insolvenz des Unternehmens
02

Vermögen in mehreren Ländern

  • Internationale Vermögenswerte brauchen eine zentrale Struktur
  • Liechtenstein als politisch stabiler, neutraler Standort
  • Anerkanntes Rechtssystem mit langer Tradition
03

Familienvermögen sichern

  • Schutz vor Zugriff durch Ehepartner bei Scheidung
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten zwischen Generationen
  • Langfristige Vermögenserhaltung über Generationen

Schutz von innen heraus

Auf Wunsch übernehmen wir in Liechtensteiner Stiftungsstrukturen die Protektor-Funktion und werden so Teil der Schutzstruktur, nicht nur Berater. In dieser Rolle kontrollieren wir den Stiftungsrat, überwachen die Einhaltung der Stiftungsurkunde und sichern die Interessen der Begünstigten, aktiv und dauerhaft.

Was Mandanten wissen wollen

Asset Protection bedeutet die rechtliche Trennung von Vermögen und persönlichem Haftungsraum. Durch anerkannte Strukturen wie die Familienstiftung in Liechtenstein wird Vermögen so positioniert, dass es vor Gläubigerzugriffen, Haftungsrisiken und familiären Veränderungen geschützt ist.
Vermögen, das in eine Liechtensteiner Familienstiftung eingebracht wurde, gehört rechtlich der Stiftung. Liechtenstein ist nicht dem Lugano-Übereinkommen beigetreten, weshalb ausländische Zugewinnausgleichsansprüche dort grundsätzlich nicht vollstreckt werden können. Je früher die Einbringung erfolgt, desto belastbarer ist der Schutz. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation im Detail.
Vor dem Schadensfall, also bevor konkrete Ansprüche absehbar sind. Vermögensübertragungen, die erst nach Eintritt eines Risikos erfolgen, können angefochten werden. In Liechtenstein beträgt die Anfechtungsfrist für Gläubigeransprüche ein Jahr ab vollständiger Vermögenstrennung. Je früher die Struktur steht, desto belastbarer ist der Schutz.
Ja, vollständig. Die Familienstiftung ist im Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) verankert und wird durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA) beim Amt für Justiz beaufsichtigt. Liechtenstein ist EWR-Mitglied, erfüllt die zentralen OECD-Standards für Transparenz und nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Es handelt sich nicht um Verschleierung, sondern um legale Vermögensstrukturierung.
Ja. Wir arbeiten ergänzend zu Ihrem bestehenden Steuerberater und koordinieren uns eng. Die internationale Strukturplanung ergänzt die nationale Steuerberatung, ersetzt sie aber nicht.

Lassen Sie uns Ihre Situation analysieren

Jede Vermögenssituation ist einzigartig. Im vertraulichen Erstgespräch prüfen wir, welche Schutzstruktur für Sie sinnvoll ist.

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